Schwerpunkt

Ver­fahrens­doku­­men­tation

GoBD

Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff
Die Zunahme an Daten(sätzen) und elektronischen Dokumenten ist nur durch den Einsatz von Informationstechnologien (IT) zu bewältigen. Dabei sind ebenso Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Für sog. elektronische Bücher gelten die gleichen Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit wie für manuell (analog) geführte Bücher.

Die GoBD geben dabei Regeln und Anhaltspunkte zum korrekten Umgang mit elektronischen Dokumenten und Daten(sätzen) vor.

Experten für Steuern und IT

Die Vorgaben und Regeln der GoBD sind in weiten Teilen auslegungsbedürftig und beinhalten keine abschließenden Vorgaben. Vielmehr ist die konkrete Ausgestaltung abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur des Unternehmens sowie der eingesetzten Datenverarbeitungsverfahren.

Als Experten in der Welt des Steuerrechts und der Schnittstelle zur IT beraten wir unsere Mandanten bei der für sie individuellen Interpretation der GoBD und unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten.

Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass ein Mehrwehrt für das Unternehmen erzielt wird, indem wir zugleich die Prozesse analysieren und zukunftsfähig gestalten

Unser Beratungsansatz

„Jedes Projekt im Zusammenhang mit GoBD oder Tax Compliance ist mit prozessoptimierenden Maßnahmen verbunden, so dass auch das Unternehmen nach Abschluss eines solchen Projekts einen Mehrwert erfahren soll, der über die reine Pflichterfüllung hinausgeht.“

Eugen Müller in beck.digitax Heft 4/2020 (Beck Verlag):
GoBD, Verfahrensdokumentation und Tax Compliance im Mittelstand – Ein Erfahrungsbericht“

Eugen Müller

Partner, Steuerberater
LL.M.